29/07/2026
Ein Beschluss, der das Quorum für einen nachfolgenden Umlaufbeschluss
senkt (Absenkungsbeschluss), ist selbstständig anfechtbar. Das
Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage gegen den Absenkungsbeschluss
entfällt allerdings mit Bestandskraft des Umlaufbeschlusses.