Die Verkehrssicherungspflicht rückt in den Fokus, wenn Schnee und
Glatteis geräumt werden müssen. Was Grundstückseigentümer, Vermieter
und Mieter wissen müssen, um Schadensersatz- oder
Schmerzensgeldforderungen aus dem Weg zu gehen.
In den meisten Hauskaufverträgen findet sich ein Ausschluss der Haftung
für Mängel. Der Käufer muss dann die Kosten der Mangelbeseitigung
selbst tragen. In Ausnahmefällen haftet aber der Verkäufer, wie eine
Entscheidung des Landgerichts Frankenthal zeigt.
Das Kabinett hat den „Masterplan Ladeinfrastruktur 2030“ beschlossen.
Vorgesehen sind auch die Förderung des Ausbaus von E-Mobilität in
Mehrparteienhäusern ab 2026 – die Sache hat allerdings einen Haken.
„Die deutsche Wohnungspolitik muss sich ins Machen und Gelingen
verlieben“, sagte GdW-Präsident Axel Gedaschko auf dem Tag der
Wohnungswirtschaft in Berlin – diese Maßnahmen schlägt der Verband vor.