VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler über ein Vergütungsprinzip, das
Leistung und Honorar klar verknüpft: gestaffelte Pauschalpakete sollen
mehr Transparenz, Planbarkeit und Wirtschaftlichkeit in die WEG-
Verwaltung bringen.
Wann eine WEG-Versammlung stattfindet, liegt grundsätzlich im Ermessen
des Verwalters – das Wohnungseigentumsgesetz macht keine konkreten
Vorgaben. Doch Vorsicht: Der gewählte Termin darf nicht zur Unzeit
stattfinden. Beispiele aus der Rechtsprechung.
Wie entwickeln sich Basissätze, Mindestumsätze, Sondervergütungen und
Vertragslaufzeiten? – die neue CRES-Verwalterentgeltstudie bietet einen
empirischen Überblick für die Wohnungseigentums- und Mietverwaltung.
Immer mehr Eigentümergemeinschaften finden keinen Verwalter mehr. Zwar
sehen einige Verwaltungen kleinere WEGs als Geschäftsmodell an. Sollte
sich das Umfeld aber nicht entspannen, könnte auch deshalb der Erwerb
von Wohnungseigentum immer unattraktiver werden.