Immobilienverwaltungen wachsen deutlich stärker als der Mittelstand –
aber 62 Prozent der Unternehmen sind personell überlastet und trennen
sich immer öfter von unrentablen WEGs. Zentrale Ergebnisse aus dem VDIV-
Branchenbarometer 2026 im Überblick.
Wohnungseigentümer können grundsätzlich die Zustimmung zum Einbau eines
Klima-Splitgeräts auf ihrem Balkon verlangen. Gegen Lärmbelästigungen
beim Betrieb kann die Gemeinschaft später gesondert vorgehen.
VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler über ein Vergütungsprinzip, das
Leistung und Honorar klar verknüpft: gestaffelte Pauschalpakete sollen
mehr Transparenz, Planbarkeit und Wirtschaftlichkeit in die WEG-
Verwaltung bringen.
Wann eine WEG-Versammlung stattfindet, liegt grundsätzlich im Ermessen
des Verwalters – das Wohnungseigentumsgesetz macht keine konkreten
Vorgaben. Doch Vorsicht: Der gewählte Termin darf nicht zur Unzeit
stattfinden. Beispiele aus der Rechtsprechung.