01/04/2026
Wohnungseigentümer müssen vor der Beauftragung von Erhaltungsmaßnahmen
nicht generell mehrere Vergleichsangebote einholen. Der BGH erteilt
damit einer langjährigen gerichtlichen Praxis, Beschlüsse allein wegen
fehlender Vergleichsangebote zu kippen, eine Absage.