23/04/2025
Ein WEG-Beschluss über die Abrechnungsspitze aus einer Jahresabrechnung
kann auch teilweise angefochten und für ungültig erklärt werden.
Vorausgesetzt, es ist eine abgrenzbare fehlerhafte Kostenposition
eingeflossen und die übrigen Beschlussteile wären auch ohne diese
Position beschlossen worden.