25/03/2026
Wer ohne wirksame Verwalterbestellung oder Verwaltervertrag als
sogenannter faktischer Verwalter für eine GdWE handelt, hat dieselben
Pflichten wie ein bestellter Verwalter. Veranlasst er unberechtigte
Zahlungen aus dem Gemeinschaftsvermögen, muss er der Gemeinschaft den
Schaden ersetzen.