19/08/2026
Mieter können vom Vermieter auch dann Auskunft über Tatsachen verlangen,
die für die Überschreitung der Mietpreisbremse relevant sind, etwa
Vormiete oder Modernisierungen, wenn der Vermieter vorvertragliche
Informationspflichten versäumt hat und sich deshalb nicht auf Ausnahmen
berufen darf.