Die elektronische Rechnungsstellung – kurz E-Rechnung – ist seit dem
1.1.2025 im B2B-Bereich für Unternehmen verpflichtend. Dazu gehören
auch Vermieter. Das sind die spezifischen Herausforderungen.
Ein Wohnungseigentümer kann grundsätzlich die erstmalige plangerechte
Errichtung des Gemeinschaftseigentums verlangen. Dieser Anspruch
entfällt jedoch, wenn die Fertigstellung den übrigen
Wohnungseigentümern nicht zumutbar ist.
Aufbewahrungsfristen werden verkürzt, Belege über die
Betriebskostenabrechnung können künftig digital bereitgestellt werden –
das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) hat den Bundesrat
passiert. Das gilt für Mieter und Vermieter.
Ein Rechtsgutachten zur Grundsteuerreform in Nordrhein-Westfalen im
Auftrag des Städtetags NRW hält das Landesmodell für hochriskant und
anfällig für Klagen. In der Kritik stehen differenzierte Hebesätze für
Wohn- und Geschäftsgrundstücke.