28/08/2024
Wohnungseigentümer können Entscheidungen über die Verwaltung und
Benutzung des gemeinschaftlichen Eigentums an den Verwalter delegieren.
Bei einer Erhaltungsmaßnahme wird dies ordnungsmäßiger Verwaltung
entsprechen, wenn sie selbst über das „Ob“ entschieden haben und der
Verwalter nur über die Ausführung im Einzelnen entscheiden soll.