Der Bundesrat hat für eine Pflichtversicherung für Elementarschäden an
Gebäuden gestimmt. Die Ampel-Regierung wehrt sich gegen ein Gesetz.
Jetzt ist ein Antrag der CDU zur Anhörung im Rechtsausschuss des
Bundestags.
Eine Zerrüttung des Mietverhältnisses, die nicht auch auf ein
pflichtwidriges Verhalten des Mieters zurückzuführen ist, rechtfertigt
allein keine fristlose Kündigung durch den Vermieter.
Für eine Wohnungsbesichtigung brauchen Vermieterinnen und Vermieter
berechtigte Gründe. Nicht alles müssen Mieter dulden. Ein Überblick zu
den wichtigsten Fragen.