In Baden-Württemberg wird die Mietpreisbremse bis Ende 2025 verlängert.
Die aktuelle Verordnung wäre Ende Juni ausgelaufen. Auch die Regelungen
zur Kappungsgrenze und zur Kündigungssperrfrist werden verlängert.
Der Weg zur Verlängerung der Mietpreisbremse ist frei. Der
Rechtsausschuss des Bundestages hat einem entsprechenden Gesetzentwurf
zugestimmt. Abschließend entscheidet das Parlament am 26. Juni.
Ist der Mieter mit der Kaution in gewisser Höhe in Verzug, kann der
Vermieter fristlos kündigen, so § 569 Abs. 2a BGB. Das gilt aber nur
für Barkautionen. Auf Bankbürgschaften ist die Vorschrift nicht
anwendbar.