26/04/2021
Wohnungsunternehmen sollen künftig bis zu zehn Prozent aller Einnahmen aus der Lieferung von selbst produziertem Ökostrom an ihre Mieter erzielen dürfen, ohne dass auch Mieteinkünfte gewerbesteuerlich belastet werden. Der Bundestag hat entsprechende Regelungen beschlossen.