02/07/2025
Beruft sich ein Vermieter bei Geltung der Mietpreisbremse zur Begründung
der zulässigen Miethöhe auf die Vormiete, bleiben im Vormietverhältnis
vereinbarte Mietstaffeln, die nicht in Kraft getreten sind,
unberücksichtigt. Maßgeblich ist allein die vom Vormieter zuletzt
geschuldete Miete.