21/05/2025
Widerspricht ein Mieter einer Kündigung unter Berufung auf eine
gesundheitliche Härte, muss er die Umstände, die die Härte begründen,
medizinisch fundiert untermauern. Das kann durch das Attest eines
Facharztes erfolgen, aber auch andere medizinisch qualifizierte
Stellungnahmen können ausreichen.