25/02/2026
Hängt eine Wärmepumpe am eigenen Stromzähler, können Wohneigentümer für
2025 rückwirkend Umlagen beantragen. Die Frist läuft am 28.2.2026 ab –
wer sie verpasst, hat bis Ende März Zeit, büßt dann aber 20
Prozent ein. Um was geht es konkret?