30/10/2024
Eigentümer und Immobilienmanager von Nichtwohngebäuden mit einer
Heizungsanlage von mehr als 290 Kilowatt (kW) Nennleistung haben noch
bis Ende 2024 Zeit, sich um eine Technik für die digitale Überwachung
der Energieverbräuche zu kümmern. Sonst drohen Bußgelder.