28/05/2025
Auch Energieanlagen die zur Stromversorgung von Mietern lokal und
eigenständig betrieben werden, gelten nicht automatisch als
Kundenanlagen – das hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt. Die
Immobilienbranche sieht den Ausbau von Gebäude-Photovoltaikanlagen in
Gefahr.