09/04/2025
Führt ein Wohnungseigentümer bauliche Veränderungen am
Gemeinschaftseigentum aus, ohne durch Beschluss ermächtigt zu sein,
kann er einem Beseitigungsverlangen nicht entgegenhalten, einen
Anspruch auf Gestattung zu haben. Ein vermietender Eigentümer muss für
bauliche Veränderungen durch seinen Mieter einstehen, wenn er diese
erlaubt oder duldet.