Die energetische Gebäudesanierung betrifft Mieter wie Vermieter. Die
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sehe keinen sozialen
Ausgleich vor – der Fokus liege auf Eigentümern, meinen Mieterbund und
Öko-Institut und schlagen Programme vor.
Nach Beschlüssen des Bundesfinanzhofs (BFH) zur neuen Grundsteuer (nur
Bundesmodell) haben die Länder die Finanzämter angewiesen, wie in der
Praxis mit Bewertungsbescheiden umzugehen ist – Eigentümer können die
Aussetzung der Vollziehung beantragen.
Die Zuschüsse für Energieberatungen sind stark nachgefragt. Die Anträge
erreichten Ende Juli 2024 einen neuen Höchststand. Nun will die
Bundesregierung die Fördersätze ab dem 7. August von bisher 80 Prozent
auf 50 Prozent reduzieren. Was sonst geplant ist.
Der Anspruch des einzelnen Wohnungseigentümers auf Erstellung der
Jahresabrechnung richtet sich seit der WEG-Reform gegen die
Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und nicht mehr gegen den Verwalter.