14/07/2021
Der Bundesrat hat das Baulandmobilisierungsgesetz mit einem befristeten indirekten „Umwandlungsverbot“ gebilligt. Wer Mietwohnungen zu Eigentum machen will – auch einzelne in Mehrfamilienhäusern – braucht künftig in der Regel eine Genehmigung. Das Gesetz soll nun zeitnah in Kraft treten.