Der lange erwartete Referentenentwurf zu einer umfassenden WEG-Reform liegt vor. Der Entwurf, der an die Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe anknüpft, sieht zahlreiche Änderungen am Wohnungseigentumsrecht vor.
Hat eine vermietete Wohnung in einem Mehrfamilienhaus einen eigenen Stromzähler, ist in der Regel der Mieter und nicht der Hauseigentümer Vertragspartner des Stromversorgers.
Das Bundesinnenministerium hat die Zuschüsse für den altersgerechten Umbau erhöht – von 75 Millionen Euro für 2019 auf 100 Millionen Euro im Jahr 2020. Von der staatlichen Förderbank KfW gibt es bis zu 6.250 Euro für Maßnahmen, die Barrieren im Wohnungsbestand reduzieren und die Sicherheit erhöhen.
Nutzt der Mieter einer Wohnungs- oder Teileigentumseinheit diese entgegen der Zweckbestimmung, können die Wohnungseigentümer einen Unterlassungsanspruch direkt gegen den Mieter geltend machen.