Staatlich angeordnete Schließungen von Geschäften gelten künftig als Umstand, der zu einer Anpassung des Mietvertrages wegen Störung der Geschäftsgrundlage führen kann. Der Bundestag hat eine entsprechende Regelung beschlossen.
Die Kosten für die TV-Grundversorgung über Breitbandnetze können Wohnungsvermieter als Nebenkosten auf die Mieter umlegen. Diese Option will die Bundesregierung mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) abschaffen. Das Kabinett hat den Entwurf jetzt abgesegnet.
Ein Gesetzentwurf zur Reform des Mietspiegelrechts ist vom Bundeskabinett beschlossen worden. Ziel der Reform ist, die Aussagekraft von Mietspiegeln zu verbessern und mehr Gemeinden zu ermuntern, qualifizierte Mietspiegel zu erstellen.
Langweilig war das Jahr 2021 nicht. Vom „zertifizierten Verwalter“ bis
Grundsteuerreform – vieles wurde angeleiert, eine Menge auch erledigt.
Wir haben erstmals eine Ampel-Koalition und seit Ewigkeiten wieder ein
Solo-Bauministerium! Was hat die Immobilienwelt im Jahr 2021 sonst noch
bewegt?