In 62 Kommunen in Schleswig-Holstein sind Mieterhöhungen ab Mai 2024 auf
15 Prozent in drei Jahren begrenzt. Die Landesregierung hat eine
Verordnung beschlossen, durch die die Kappungsgrenze abgesenkt wird.
Hält ein Mieter eine Schönheitsreparaturklausel für unwirksam, weil ihm
die Wohnung unrenoviert überlassen worden sei, obliegt ihm der Beweis
über den Renovierungszustand bei Übergabe.
Der Bundesrat hat für eine Pflichtversicherung für Elementarschäden an
Gebäuden gestimmt. Die Ampel-Regierung wehrt sich gegen ein Gesetz.
Jetzt ist ein Antrag der CDU zur Anhörung im Rechtsausschuss des
Bundestags.