Die Reform des Baugesetzbuchs (BauGB) nimmt weiter Fahrt auf – das
Bundeskabinett hat am 27. Mai ein Upgrade beschlossen. Wichtigste
Neuerung: Der Wohnungsbau soll Vorrang bekommen. Was sonst geplant ist.
Die Hamburger Bürgerschaft hat einen Antrag verabschiedet, der eine
Länderöffnungsklausel im geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
fordert. Der Grund: Man will zum Erreichen der Klimaziele über die
Bundesregelung hinausgehen.
Ab dem 1. Juni dürfen Hauseigentümer überschüssigen Solarstrom vom Dach
direkt in die Nachbarschaft verkaufen. Was neu ist und für wen sich die
Neuregelung im Energiewirtschaftsgesetz wirtschaftlich lohnt.
2025 wurden laut dem Statistischen Bundesamt in Deutschland 206.600
Wohnungen gebaut – 18 Prozent weniger als 2024. Bauministerin Verena
Hubertz (SPD) sprach von schlechten Zahlen. Ein Verbändebündnis will
einen „Bauturbo II“. Was heißt das?