13/05/2026
Wann eine WEG-Versammlung stattfindet, liegt grundsätzlich im Ermessen
des Verwalters – das Wohnungseigentumsgesetz macht keine konkreten
Vorgaben. Doch Vorsicht: Der gewählte Termin darf nicht zur Unzeit
stattfinden. Beispiele aus der Rechtsprechung.