Nordrhein-Westfalen verlängert die Geltung der Mietpreisbremse um vier
Jahre bis Ende 2029. Eine Änderung der Gebietskulisse ist damit nicht
verbunden.
Brandenburg verlängert und erweitert die Landesverordnungen zum
Mieterschutz. Mietpreisbremse und abgesenkte Kappungsgrenze gelten
künftig in 36 statt 19 Kommunen.