Der Bundesrat hat über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Mietrechtsänderung 2018 beraten. Die Länderkammer fordert einige Änderungen. Nun geht es im Bundestag weiter, der den Entwurf ebenfalls in erster Lesung beraten hat.
Eigenbedarf an einer vermieteten Wohnung kann auch begründet sein, wenn der Vermieter die Wohnung nur für wenige Wochen im Jahr für sich und seine Familie nutzen will.
Ein vor 1983 vereinbarter Ausschluss der Verzinsung der Mietkaution bleibt trotz zwischenzeitlicher Gesetzesänderungen wirksam. Das gilt auch, wenn die Verzinsung durch Formularvertrag ausgeschlossen worden ist.