Die Zahl der Kanäle, über die Wohnungsunternehmen mit Mietern
kommunizieren, ist in den vergangenen Jahren explodiert. Die Vielfalt
an Kommunikationswegen wirft die Frage auf: Bringt das mehr Arbeit oder
echten Mehrwert?
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat in zwei
Grundsatzurteilen klargestellt: Das öffentliche Interesse am
Klimaschutz und dem Ausbau von erneuerbaren Energien stehen bei
Abwägung über dem Denkmalschutz.