Grundsätzlich gilt: Überwachungskameras können in einem Mehrfamilienhaus
nicht gegen den Willen der Mieter oder Miteigentümer installiert
werden – und auch der Grundstücksnachbar muss nicht alles hinnehmen. So
ist die Rechtslage.
Mit Einführung der Mietpreisbremse 2015 wurden laut einem
Forschungsbericht gezielt Wohnungsangebote in das weniger stark
regulierte Segment „Möblierte und befristete
Mietverhältnisse“ verlagert. Die Mieten in diesem Markt steigen
kräftig.
Die Heizkosten 2025 dürften laut Prognose des Energiedienstleisters
Techem gegenüber 2024 im Schnitt um 8,6 Prozent steigen – besonders
teuer sind Gas und Fernwärme. Wie hoch die Nachzahlungen ausfallen, ist
regional sehr unterschiedlich.
Der Vermieter hat keinen gesetzlichen Anspruch, eine Mietkaution zu
verlangen. Soll eine Mietkaution gestellt werden, muss das im
Mietvertrag vereinbart werden.