11/01/2023
Das OLG Frankfurt hat in einem Fall per Beschluss bestätigt, dass ein Bußgeld gerechtfertigt ist, wenn eine Kaltmiete „in der aktuellen Wohnungssituation unangemessen hoch“ angesetzt ist. Der Vermieter muss 3.000 Euro Bußgeld zahlen und den Mehrerlös aus der überhöhten Miete abführen.