28/01/2026
Ein Mieter darf mit Untervermietungen kein Geld verdienen. Das
berechtigte Interesse eines Mieters an einer Untervermietung sei, die
wohnungsbezogenen Aufwendungen zu decken, entschied der
Bundesgerichtshof (BGH) in einem Fall aus Berlin. Zweck der
Untervermietung sei es nicht, Gewinn zu erzielen.