26/11/2025
In den meisten Hauskaufverträgen findet sich ein Ausschluss der Haftung
für Mängel. Der Käufer muss dann die Kosten der Mangelbeseitigung
selbst tragen. In Ausnahmefällen haftet aber der Verkäufer, wie eine
Entscheidung des Landgerichts Frankenthal zeigt.