Eine vom Mieter auf eigene Kosten in die Mietwohnung eingebaute (Küchen-)Einrichtung bleibt bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete auf Dauer unberücksichtigt, auch wenn der Mieter zuvor absprachegemäß eine vorhandene Einrichtung entfernt hat.
Der Bundesrat hat über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Mietrechtsänderung 2018 beraten. Die Länderkammer fordert einige Änderungen. Nun geht es im Bundestag weiter, der den Entwurf ebenfalls in erster Lesung beraten hat.
Eigenbedarf an einer vermieteten Wohnung kann auch begründet sein, wenn der Vermieter die Wohnung nur für wenige Wochen im Jahr für sich und seine Familie nutzen will.