20/04/2015
Ob Aufwendungen für eine neue Einbauküche in einem Vermietungsobjekt insgesamt sofort abzugsfähig oder nur im Wege der AfA zu berücksichtigen sind, hängt davon ab, ob sie ganz oder teilweise Herstellungskosten, Anschaffungskosten oder Erhaltungsaufwendungen darstellen.