Bis 2025 muss die Grundsteuer neu berechnet werden. Die Länder haben die Wahl: Bundesmodell oder Landesgesetz. Bayern geht wie angekündigt den Sonderweg mit seinem „reinen“ Flächen-Modell. Der Gesetzentwurf wurde jetzt vom Kabinett beschlossen. Eine Grundsteuer C wird es wohl nicht geben.
Ist in einem gewerblichen Mietvertrag die Pflicht zur Zahlung der Umsatzsteuer ausdrücklich nur für die Netto-Miete vorgesehen, liegt die Auslegung nahe, dass der Mieter auch für die Nebenkosten Umsatzsteuer schuldet.
Vermieter und Mieter können jederzeit vereinbaren, dass der Mieter den in einer Betriebskostenabrechnung ausgewiesenen Saldo als verbindlich anerkennt. Eventuelle Mängel der Abrechnung werden damit unbeachtlich.