23/02/2022
Einen Grundsteuererlass von bis zu 50 Prozent können Vermieter, die
unverschuldet einen erheblichen Mietausfall hatten, verlangen. Ein
vollständiger Erlass wird für Grundeigentum gewährt, dessen Erhaltung
im öffentlichen Interesse liegt. Anträge für 2021 können bis zum
31.3.2022 gestellt werden.