Mit seriellen Sanierungen kann der Bestand schnell und wirtschaftlich auf
Klimakurs gebracht werden. Das Energiesprong-Konzept kombiniert
digitale Planung mit standardisierten Prozessen. Für
Wohnungsunternehmen gibt es Anleitungen.
Der Gesetzgeber hat Vermieter wohl überschätzt: Klassischer Mieterstrom
hat sich nicht richtig durchgesetzt. Klaus Maier, Mitglied der
Geschäftsführung von Pionierkraft, im L’Immo-Podcast über eine
spannende Alternative.
Räume, in denen gemeinschaftlich genutzte Anlagen wie Heizungen, Wasser-
und Stromzähler untergebracht sind, können trotzdem Sondereigentum
sein. Das hat der BGH klargestellt und damit seine bisherige
Rechtsprechung geändert.
Das Stimmrecht der Sondereigentümer kann durch Vereinbarung objektbezogen
beschränkt werden. Dabei muss der Umfang der Einschränkung eindeutig
formuliert sein. Ein Stimmrechtsausschluss für die Beschlussfassung
über Verwalterbestellung, Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung ist
nichtig, so der BGH.