Wohnungseigentümer müssen für einwandfreies Trinkwasser sorgen. Werden
Legionellen nachgewiesen, können Mieter eine Mietminderung geltend
machen. Die rechtliche Situation ist unklar. So haben Gerichte
entschieden.
Der Bundesrat hat die Novelle der Gefahrstoffverordnung abgenickt. Die
regelt, wer vor Gebäudesanierungen prüfen muss, ob Asbest verbaut
wurde. Für Bauherren sind die Vorschriften entschärft worden.
Um die Klimaziele im Gebäudebestand zu erreichen, ist eine Sanierungsrate
von zwei Prozent jährlich nötig – die für 2024 und 2025
prognostizierten Quoten werden aber weit darunter liegen, heißt es in
einer neuen Studie.
Bei der Kürzung der Nebenkostenabrechnung hat der Mieter die Darlegungs-
und Beweislast für die mangelhafte Reinigung des Treppenhauses durch
einen Dienstleister. Das hat das Amtsgericht (AG) Elmshorn entschieden.