13/03/2024
Um den baulichen Zustand von Wohnungseigentumsanlagen leichter verbessern
und an sich ändernde Gebrauchsbedürfnisse der Eigentümer anpassen zu
können, wurden mit der WEG-Reform die §§ 20, 21 WEG neu gefasst. Der
BGH hat nun wichtige Hinweise für die Praxis gegeben. Ein Überblick.