Wer sein Haus im Jahr 2024 energetisch saniert hat, kann 20 Prozent der
Kosten von der Steuer absetzen – berücksichtigt werden maximal 200.000
Euro der Ausgaben. Das sind die Voraussetzungen.
Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Mietpreisbremse
bis Ende 2029 beschlossen. Die zuvor diskutierte Ausweitung auf neuere
Gebäude ist darin nicht enthalten. Die Justizministerin will darüber
aber noch mal sprechen.
Vermieter von Sondereigentum, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind,
können in der Betriebskostenabrechnung für gewerbliche Mieter die
Bruttobeträge aus der Jahresabrechnung übernehmen, wenn die GdWE nicht
zur Umsatzsteuer optiert hat.
In Baden-Württemberg soll die Mietpreisbremse bis Ende 2025 verlängert
werden. Die aktuelle Verordnung läuft im Juni aus. Auch die Regelungen
zur Kappungsgrenze und zur Kündigungssperrfrist werden verlängert.