Grundsätzlich gilt: Überwachungskameras können in einem Mehrfamilienhaus
nicht gegen den Willen der Mieter oder Miteigentümer installiert
werden – und auch der Grundstücksnachbar muss nicht alles hinnehmen. So
ist die Rechtslage.
Für kurzzeitige Vermietungen über digitale Plattformen trat im Mai 2024
eine EU-Verordnung in Kraft, die den Datenaustausch mit den Behörden
erleichtern soll. Die Vorgaben werden nun in nationales Recht umgesetzt
und sollen ab dem 20.5.2026 gelten.
Kein Licht, keine Heizung, kein Aufzug, keine digitalen Schließsysteme –
Blackouts betreffen auch die technische Infrastruktur in
Mehrfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien. Vermieter sollten technisch
und rechtlich vorbereitet sein.
Mitten in der Heizsaison Stromausfall und kalte Wohnungen – auch bei
Sabotage oder technischen Störungen schulden Vermieter grundsätzlich
eine Mindesttemperatur. Mieter können unter Umständen die Miete
mindern. Was rechtlich gilt.