In Baden-Württemberg läuft Ende Juni 2025 die Mietpreisbremse aus, ein
halbes Jahr könnte sie noch verlängert werden – Bauministerin Nicole
Razavi (CDU) will sie danach durch einen Steuervorteil auch für private
Vermieter ersetzen.
Der Berliner Senat hat die Umwandlungsverordnung um fünf Jahre bis Mitte
März 2030 verlängert. Wer Mietwohnungen in Milieuschutzgebieten zu
Wohnungseigentum machen will, braucht weiterhin eine Genehmigung.
Der Bundesrat hat einen eigenen Gesetzentwurf zur Verlängerung der
Mietpreisbremse um vier Jahre bis Ende 2029 beschlossen. Für die Länder
ist eine neue Begründungspflicht geplant. Der Entwurf soll in den
Bundestag eingebracht werden.
Wohnungseigentümer können eine vereinbarte Kostenverteilung per
Mehrheitsbeschluss ändern. Wann dies ordnungsgemäßer Verwaltung
entspricht, hat der BGH präzisiert.