Stellt ein Sachverständiger im Mieterhöhungsprozess eine breite Streuung der Miethöhe von Vergleichswohnungen fest, darf das Gericht nicht ohne Weiteres den höchsten Wert als ortsübliche Vergleichsmiete ansetzen.
Die Rückgabe der Mietsache setzt voraus, dass der Vermieter den Besitz zurückerhält und der Mieter den Besitz vollständig und unzweideutig aufgibt. Erst dann beginnt die Verjährung von Ersatzansprüchen des Vermieters.
Beim Oberlandesgericht München wurde die bundesweit erste Musterfeststellungsklage im Mietrecht eingereicht. Grund ist eine heftige Mieterhöhung. Strittig ist der Zeitraum zwischen Ankündigung und Beginn einer Modernisierungsmaßnahme.