14/03/2019
In Baden-Württemberg gilt die Mietpreisbremse nach Auffassung des LG Stuttgart nicht, weil die Begründung der entsprechenden Landesverordnung nicht veröffentlicht worden war. Zuvor hatten schon Gerichte in anderen Bundesländern die dortige Umsetzung der Mietpreisbremse als fehlerhaft bemängelt.