17/12/2025
Für Gewerbemietverträge, die vor dem 1.1.2025 geschlossen wurden, ist die
Schriftform bis Ende 2025 verbindlich: Ab Januar 2026 reicht auch bei
Altverträgen die Textform – bisher gilt eine Übergangsregelung aus
dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz.