Der lange erwartete Referentenentwurf zu einer umfassenden WEG-Reform liegt vor. Der Entwurf, der an die Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe anknüpft, sieht zahlreiche Änderungen am Wohnungseigentumsrecht vor.
Der Bundesrat fordert ein deutlich schärferes Vorgehen gegen überhöhte Mieten. Ein Ende 2019 beschlossener Gesetzentwurf liegt nun dem Bundestag zur Beratung vor.
Der Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete und damit auch für Mietspiegel ist von vier auf sechs Jahre verlängert worden. Zum 1.1.2020 ist die Änderung in Kraft getreten.
Das Bundesinnenministerium hat die Zuschüsse für den altersgerechten Umbau erhöht – von 75 Millionen Euro für 2019 auf 100 Millionen Euro im Jahr 2020. Von der staatlichen Förderbank KfW gibt es bis zu 6.250 Euro für Maßnahmen, die Barrieren im Wohnungsbestand reduzieren und die Sicherheit erhöhen.