05/08/2026
Vermieter, die auf fossile Gas- oder Ölheizung setzen, tragen nach dem
reformierten CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KAG) künftig 50 Prozent
der CO2-Kosten selbst. Das Stufenmodell bleibt – doch die Last
verschiebt sich spürbar zugunsten der Mieter.