30/09/2026
Wohnungseigentümer dürfen per Mehrheitsbeschluss ein Streetart-Gemälde an
der Fassade beschließen. Der Beschluss ist hinreichend bestimmt, wenn
Fläche, Kostentragung und Verbleibdauer geregelt sind, auch wenn das
endgültige Erscheinungsbild noch offen ist, so der BGH.