14/10/2026
Wird eine Gewerbefläche zu einer Wohnung umgebaut und anschließend
vermietet, ist die neue Wohnung nicht automatisch als „neu geschaffener
Wohnraum“ von der Mietpreisbremse ausgenommen. Entscheidend ist, ob
die Räume schon zuvor als Wohnung nutzbar gewesen wären und wie
umfangreich der Umbau war.