29/04/2026
Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer darf eine Balkonsanierung auch
dann beschließen – und muss dies gegebenenfalls sogar –, wenn nach der
Teilungserklärung die einzelnen Wohnungseigentümer zur Instandhaltung
und Instandsetzung der Balkone verpflichtet sind.