Unpünktliche Mietzahlungen können Vermieter zur Kündigung des
Mietverhältnisses berechtigen – ob ordentlich oder fristlos. Dabei
kommt es auf den Einzelfall an. Was zu beachten ist und wie die
Gerichte entschieden haben.
In Baden-Württemberg wird die Mietpreisbremse bis Ende 2025 verlängert.
Die aktuelle Verordnung wäre Ende Juni ausgelaufen. Auch die Regelungen
zur Kappungsgrenze und zur Kündigungssperrfrist werden verlängert.
Der Weg zur Verlängerung der Mietpreisbremse ist frei. Der
Rechtsausschuss des Bundestages hat einem entsprechenden Gesetzentwurf
zugestimmt. Abschließend entscheidet das Parlament am 26. Juni.