24/11/2021
Vermieter dürfen die Kosten für Kabel-TV-Anschlüsse auf Mieter umlegen,
wenn das im Mietvertrag geregelt ist, hat der Bundesgerichtshof (BGH)
entschieden. Das Urteil wirkt aber nur für kurze Dauer. Ab Juli 2024
greift eine Gesetzesänderung, dann ist das Nebenkostenprivileg
endgültig Geschichte.