Mängel und Schäden am Gemeinschaftseigentum lassen sich oftmals auf eine wesentliche Ursache zurückführen. Das augenscheinlich vorgefundene Schadensbild ist der Ausgangspunkt der Beurteilung. Ziel einer Begutachtung durch Sachverständige ist die Klärung und Erklärung der zugrundeliegenden Vorgänge.
In der täglichen Gutachterpraxis ist es oft erforderlich, Baubeteiligten ohne vertiefte Fachkenntnisse die mitunter komplexen Zusammenhänge aufzuzeigen.