Der Anspruch des einzelnen Wohnungseigentümers auf Erstellung der
Jahresabrechnung richtet sich seit der WEG-Reform gegen die
Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und nicht mehr gegen den Verwalter.
Ein Wohnungseigentümer, der eine Anfechtungsklage gewonnen hat, muss sich
gleichwohl an den Prozesskosten der unterlegenen WEG beteiligen.
Ausnahme: In der WEG ist etwas anderes vereinbart oder beschlossen.
Können einzelne Stellplätze in Doppelparkern oder auf Parkpaletten
Sondereigentum sein? Der BGH hat Stellung zur Rechtslage vor und nach
der WEG-Reform bezogen.
Konnten Wohnungseigentümer während der Corona-Pandemie nicht persönlich
an einer Eigentümerversammlung teilnehmen und ihr Stimmrecht nur
mittels Bevollmächtigung des Verwalters ausüben, führt dies nicht zur
Nichtigkeit der gefassten Beschlüsse, so der BGH. Ob die Beschlüsse
anfechtbar sind, blieb offen.