09/03/2022
Auch wenn das Jobcenter die Miete für Empfänger von Grundsicherung direkt
zahlt – der Vermieter hat trotzdem keine eigenen einklagbaren
Ansprüche gegen die Behörde auf Schuldenübernahme, wenn Geld aussteht.
Dazu hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen geurteilt.