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11/04/2018

Am 10.4.2018 hat das Bundesverfassungsgericht das lange erwartete Urteil zur Grundgesetzkonformität der Einheitsbewertung für die Grundsteuer gesprochen und diese für verfassungswidrig erklärt. Der Gesetzgeber muss nun innerhalb von eineinhalb Jahren ein neues System in Kraft setzen. Ein Kommentar von Ingeborg Esser, Hauptgeschäftsführerin des Spitzenverbands der Wohnungswirtschaft GdW.

10/04/2018

Die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer in Westdeutschland ist verfassungswidrig. Das haben die obersten deutschen Richter in Karlsruhe entschieden. Die Regelungen zur Einheitsbewertung von Grundvermögen verstoßen gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes, teilt das Bundesverfassungsgericht mit. Kritik kommt von BFW-Präsident Andreas Ibel: Solche pauschalen Entscheidungen würden in der Mehrzahl die Falschen treffen.