Die WEG-Reform ist beschlossene Sache: Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat der Reform des Wohnungseigentumsrechts endgültig zugestimmt. Voraussichtlich ab 1.12.2020 gelten die neuen Regelungen.
Ein ausgeschiedener Gesellschafter einer GbR, die beim Ausscheiden Wohnungseigentümerin ist, haftet fünf Jahre lang auch für Beitragspflichten der GbR, die auf Beschlüssen beruhen, die nach seinem Ausscheiden gefasst worden sind.
Der Bundestag hat die WEG-Reform am 17.9.2020 endgültig beschlossen. Voraussichtlich ab 1.12.2020 gelten die neuen Regelungen. Der Bundesrat muss noch zustimmen.
Der Wohnungsmarkt ist von der Coronakrise bislang kaum betroffen. Für eine Entwarnung sei es aber zu früh, schreiben die Immobilienweisen in ihrem außerplanmäßigen Herbstgutachten. Die Nachfrage nach Wohnungen könnte sich noch entscheidend verändern – was Lage und Geldbeutel betrifft.