Die Kosten für die Prüfung von Rauchwarnmeldern sind als Betriebskosten auf die Mieter umlegbar. Dem stehen Regelungen in den Bauordnungen der Länder, nach denen öffentlich-rechtlich die Wartung den Mietern obliegt, nicht entgegen.
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann auch nach der WEG-Reform die auf Beseitigung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum gerichteten Rechte der Wohnungskäufer durch Mehrheitsbeschluss zur alleinigen Durchsetzung an sich ziehen.
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann auch nach der WEG-Reform die auf Beseitigung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum gerichteten Rechte der Wohnungskäufer durch Mehrheitsbeschluss zur alleinigen Durchsetzung an sich ziehen.