Infopool

14/07/2021

Die ImmoWertV 2021 hat den Bundesrat passiert. Die Neuregelung, die im Mai vom Bundeskabinett beschlossen worden war, tritt Anfang 2022 in Kraft.

14/07/2021

Das Baulandmobilisierungsgesetz ist in Kraft getreten. Neu eingefügt wurde das sogenannte „Umwandlungsverbot“ des § 250 BauGB (Baugesetzbuch): Wer Mietwohnungen zu Eigentum machen will – auch einzelne in Mehrfamilienhäusern –, braucht eine Genehmigung. Das gilt zunächst befristet bis Ende 2025.

14/07/2021

Ist in einem Räumungsprozess strittig, ob gesundheitliche Gründe einen Umzug des Mieters unmöglich machen, darf das Gericht nicht allein anhand vorgelegter Atteste entscheiden, sondern muss in der Regel ein Gutachten einholen.

14/07/2021

Es ist amtlich: Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ hat das notwendige Quorum für den Volksentscheid erreicht. Die Berliner dürfen über die Vergesellschaftung von Immobilienfirmen mit mehr als 3.000 Wohnungen abstimmen. Juristen gehen nicht von einem Erfolg aus.

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