16/11/2016
Eigentümer können Ausgaben für ihre Immobilie bereits vor der Vermietung des Objekts in der Steuererklärung ansetzen. Das gilt etwa für Anzeigen und Makler, laufende Zahlungen für Wasser, Strom, Grundsteuer und Gebäudeversicherung ebenso wie für Sanierungskosten. Damit das Finanzamt diese Ausgaben in der Steuererklärung anerkennt, muss der Vermieter aber eine Bedingung erfüllen: Er muss glaubhaft machen, dass er tatsächlich vermieten will.