26/08/2026
Eine im Rahmen eines Einheimischenmodells vereinbarte Bauverpflichtung
begründet regelmäßig keine durchsetzbare Pflicht, sondern nur eine
Obliegenheit des Grundstückskäufers. Die Gemeinde darf das Grundstück
zurückkaufen. Ab wann die Frist hierfür läuft, hat der BGH
klargestellt.